Unterstützung
Der Gemeinnützige Frauenverein Bülach unterscheidet bei seiner finanziellen Unterstützung zwischen Einzelfallhilfe und Vergabung. Die beiden Formen der Unterstützung unterscheiden sich insbesondere bei der maximalen Höhe des Unterstützungsbeitrags und dem Zeitraum der Auszahlung.
Bitte beachten Sie folgende Informationen und Unterlagen, wenn Sie ein Gesuch stellen möchten:
Der Frauenverein unterstützt
- Frauen und Mädchen
- Sozial benachteiligte, armutsbetroffene und armutsgefährdete Menschen
- Asylsuchende
- Integrationsprojekte
- Senior:innen
- Körperlich, geistig und/oder psychisch Beeinträchtigte
- Projekte in den Bereichen Bildung, Freizeit und Kultur für Kinder, Erwachsene und Senior:innen
Nicht unterstützt werden
- Anträge aus dem Ausland oder für Projekte im Ausland
- Schuldensanierungen, Projekte der Vergangenheit, bereits getätigte Ausgaben
- Regelmässig wiederkehrende Unterstützungsbeiträge
- Darlehen
- Projekte bei Vorhandensein von genügend Eigenmittel
- Betriebsausgaben
- Immobilienprojekte
- Öffentliche Aufgaben
Einzelfallhilfe
Antragsteller
Personen, Institutionen oder Behörden, welche Personen vertreten
Einreichefrist
Jederzeit
Entscheidung
An der nächsten Vorstandssitzung
Betrag
Bis maximal 2’000 Franken
Entscheidungskompetenz
Vorstand
Link Merkblatt Vergabungen herunterladen
Vergabungen
Antragsteller
Personen, Institutionen oder Behörden, welche Personen vertreten
Einreichefrist
Vom 16. November eines Jahres bis zum 15. November des Folgejahres
Entscheidung
An der Mitgliederversammlung des Folgejahres
Verwendung
Für konkrete, langfristige Projekte
Betrag
Über 2’000 Franken
Entscheidungskompetenz
Betrag
Über 2’000 Franken Entscheidungskompetenz
Ansprechperson
Doris Gloor
E-Mail: gesuche@frauenverein-buelach.ch
Postadresse für Gesuche
Gemeinnütziger Frauenverein Bülach
Postfach
8180 Bülach