Unterstützung

Der Gemeinnützige Frauenverein Bülach unterscheidet bei seiner finanziellen Unterstützung zwischen Einzelfallhilfe und Vergabung. Die beiden Formen der Unterstützung unterscheiden sich insbesondere bei der maximalen Höhe des Unterstützungsbeitrags und dem Zeitraum der Auszahlung.

Bitte beachten Sie folgende Informationen und Unterlagen, wenn Sie ein Gesuch stellen möchten:

Der Frauenverein unterstützt

  • Frauen und Mädchen
  • Sozial benachteiligte, armutsbetroffene und armutsgefährdete Menschen
  • Asylsuchende
  • Integrationsprojekte
  • Senior:innen
  • Körperlich, geistig und/oder psychisch Beeinträchtigte
  • Projekte in den Bereichen Bildung, Freizeit und Kultur für Kinder, Erwachsene und Senior:innen

Nicht unterstützt werden

  • Anträge aus dem Ausland oder für Projekte im Ausland
  • Schuldensanierungen, Projekte der Vergangenheit, bereits getätigte Ausgaben
  • Regelmässig wiederkehrende Unterstützungsbeiträge
  • Darlehen
  • Projekte bei Vorhandensein von genügend Eigenmittel
  • Betriebsausgaben
  • Immobilienprojekte
  • Öffentliche Aufgaben

Einzelfallhilfe

Antragsteller

Personen, Institutionen oder Behörden, welche Personen vertreten

Einreichefrist

Jederzeit

Entscheidung

An der nächsten Vorstandssitzung

Betrag

Bis maximal 2’000 Franken

Entscheidungskompetenz

Vorstand

Link Merkblatt Vergabungen herunterladen

Vergabungen

Antragsteller

Personen, Institutionen oder Behörden, welche Personen vertreten

Einreichefrist

Vom 16. November eines Jahres bis zum 15. November des Folgejahres

Entscheidung

An der Mitgliederversammlung des Folgejahres

Verwendung

Für konkrete, langfristige Projekte

Betrag

Über 2’000 Franken

Entscheidungskompetenz

Betrag
Über 2’000 Franken Entscheidungskompetenz

Ansprechperson

Doris Gloor
E-Mail: gesuche@frauenverein-buelach.ch

Postadresse für Gesuche

Gemeinnütziger Frauenverein Bülach
Postfach
8180 Bülach