Die Mitgliederversammlung ist Geschichte - das Protokoll geschrieben. Wir danken den Mitgliedern für die Kontrolle.
Gemäss Statuten gilt:
Art. 15
as Protokoll wird spätestens 20 Tage nach der Mitgliederversammlung veröffentlicht. Es kann bei der Aktuarin angefordert werden. Abänderungs- und Ergänzungsanträge sind der Präsidentin innert 60 Tagen nach der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen. Die Anträge werden an der nächsten Mitgliederversammlung zur Diskussion gestellt. Werden keine Anträge eingereicht, genehmigt der Vorstand das Protokoll.
Änderungswünsche bitte an aktuariat(at)frauenverein-buelach.ch