Vergabungen
Bei den Vergabungen handelt es sich um Anfragen zur Unterstützung konkreter, langfristiger Projekte. Der Betrag darf 2'000 Franken überschreiten.
Antragsteller: Personen / Institutionen / Behörden, welche Personen vertreten
Einreichfrist: Von 16.11. eines Jahres bis 15.11. des Folgejahres
Entscheidung: An der Mitgliederversammlung des Folgejahres
Verwendung: Für konkrete, langfristige Projekte
Betrag: Über 2'000 Franken
Entscheidungskompetenz: Mitgliederversammlung
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Achtung!
Einsendeschluss für Gesuche, welche für Vergabungen an der MV 2023 behandelt werden:
15. November 2023
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Postadresse für Gesuche
Gemeinnütziger Frauenverein Bülach
8180 Bülach
Mailadresse
gesuche(at)frauenverein-buelach.ch