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Einzelfallhilfe

Bei der Einzelfallhilfe handelt es sich um Anfragen zur Unterstützung dringender, konkreter Projekte, die keinen Zeitaufschub zulassen und einen Gesamtbetrag von 2'000 Franken nicht überschreiten.

Antragsteller: Personen / Institutionen / Behörden, welche Personen vertreten

Einreichefrist: Jederzeit

Entscheidung: An der nächsten Vorstandssitzung

Verwendung: Für dringende, konkrete Projekte, die keinen zeitlichen Aufschub zulassen

Betrag: Bis max. 2'000 Franken

Entscheidungskompetenz: Vorstand

 Merkblatt Einzelfallhilfe herunterladen>>

Bei Fragen wenden Sie sich an
Doris Gloor.

Kontakt

Formular für Vergabungen >>

Achtung!

Einsendeschluss für Gesuche, welche für Vergabungen an der MV 2023 behandelt werden:

15. November 2023

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Postadresse für Gesuche

Gemeinnütziger Frauenverein Bülach

8180 Bülach

Mailadresse

gesuche(at)frauenverein-buelach.ch