Einzelfallhilfe
Bei der Einzelfallhilfe handelt es sich um Anfragen zur Unterstützung dringender, konkreter Projekte, die keinen Zeitaufschub zulassen und einen Gesamtbetrag von 2'000 Franken nicht überschreiten.
Antragsteller: Personen / Institutionen / Behörden, welche Personen vertreten
Einreichefrist: Jederzeit
Entscheidung: An der nächsten Vorstandssitzung
Verwendung: Für dringende, konkrete Projekte, die keinen zeitlichen Aufschub zulassen
Betrag: Bis max. 2'000 Franken
Entscheidungskompetenz: Vorstand
Achtung!
Einsendeschluss für Gesuche, welche für Vergabungen an der MV 2023 behandelt werden:
15. November 2023
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Postadresse für Gesuche
Gemeinnütziger Frauenverein Bülach
8180 Bülach
Mailadresse
gesuche(at)frauenverein-buelach.ch