GEMEINNÜTZIGER FRAUENVEREIN BÜLACH

 

 

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Gesuche an uns (Das perfekte Gesuch, Gesuchsformular)

Seit über 50 Jahren verwendet der Gemeinnützige Frauenverein Bülach den Erlös der Brockenstube / Brocki Bülach für die finanzielle Unterstützung von Bedürftigen, anderen gemeinnützigen Institutionen, lokalen Vereinen, sowie für die Unterstützung sozialer Aufgaben der Stadt Bülach.
Wenn Sie uns um finanzielle Unterstützung an fragen, dann bitten wir Sie folgendes zu beachten:

Allgemeine Kriterien der Gesuchsstellung

• Der Gemeinnützige Frauenverein Bülach fördert nur konkrete, in sich abgeschlossene und auf eine breite Wirkung ausgelegte Einzelprojekte.

• Wir unterstützen keine Projekte, die eigentliche Kernaufgaben der öffentlichen Hand beinhalten.

• Es werden nur individuell an den Frauenverein gerichtete und unterzeichnete Gesuche entgegengenommen.
Die Gesuchsunterlagen sind leicht fotokopierbar einzureichen.

• Es werden nur auf dem Postweg eingereichte Gesuche behandelt.

Wir unterscheiden zwei Arten der Unterstützung

1) Notfallhilfe    Eingabefrist: keine

Diese Gesuche werden laufend behandelt, die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum. Die Genehmigung liegt in der Kompetenz des Vorstands.
Für die sorgfältige Prüfung des Gesuches müssen Sie mit ca. 2 Monaten rechnen.
Nicht berücksichtigte Gesuchssteller werden mit einem kurzen Infoschreiben oder telefonisch benachrichtigt.

Formale Kriterien der Gesuchstellung für Notfallhilfe
Der Gemeinnützige Frauenverein Bülach bearbeitet nur vollständige Gesuche. Um die Wichtigkeit Ihres Anliegens zu unterstreichen, muss Ihr Gesuch mindestens die folgenden detaillierten Unterlagen enthalten:

• Ein detailliertes, anonymisiertes Schreiben mit allen notwendigen Angaben zu den Gründen der Gesuchsstellung und den Verwendungszeck der finanziellen oder materiellen Nothilfe.

• Einzahlungsschein mit vorgedruckter Empfängeradresse und Kontonummer

2) Projekthilfe    Eingabefrist: jeweils 15. November des laufenden Jahres

Gesuche für die Unterstützung von Projekten werden in der Regel jeweils von Ende November eines Jahres bis Mitte November des kommenden Jahres gesammelt. Im Dezember werden die vollständigen Gesuche vom Vorstand triagiert (vorselektiert). Über die daraus resultierende Liste der ev. Begünstigten befinden die aktiven Brockifrauen zusammen mit dem Vorstand jeweils im Januar. Der rechtsgültige Entscheid fällt an der Jahresversammlung der Mitglieder im März. Die Auszahlung der Gelder erfolgt im April. Nicht berücksichtigte Gesuchssteller werden mit einem kurzen Infoschreiben benachrichtigt.

Formale Kriterien der Gesuchstellung für Projekthilfe
Der Gemeinnützige Frauenverein Bülach bearbeitet nur vollständige Gesuche. Um die Wichtigkeit Ihres Anliegens zu unterstreichen, muss Ihr Gesuch mindestens die folgenden detaillierten Unterlagen enthalten:

• Vollständig und korrekt ausgefülltes Gesuchsformular. (Wir akzeptieren keine Powerpoint-Präsentationen, Verweise zu Jahresberichte, Webseiten etc.)

• Projektbeschrieb inkl. Angaben zur Projektträgerschaft

• Einzahlungsschein mit vorgedruckter Empfängeradresse und Kontonummer

                                                                                        21.01.2012/Bni